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Auftrag 3
Mitreden und Mitmachen erwünscht!

  • Lesen Sie den Informationsblock.
  • Nennen Sie je eine Möglichkeit zur Mitbestimmung und Mitwirkung, die Bewohnerinnen und Bewohner in einer genossenschaftlichen Siedlung haben.
Selber gestalten heisst Verantwortung übernehmen
Die Angebote leben letztlich vom Engagement der Bewohnerinnen und Bewohner. Engagement ist erwünscht, aber freiwillig. Wer in einer genossenschaftlichen Siedlung wohnt, kann eigene Ideen einbringen und darüber mitbestimmen, wie das Zusammenleben und die Räume gestaltet werden. Geht es etwa darum, dass ein Innenhof umgebaut oder ein Spielplatz oder Jugendraum eingerichtet werden sollen, können Genossenschafter entsprechende Anträge stellen. Zur Planung und/oder Umsetzung werden dann meist Gruppen mit Vertretern der Bewohnerschaft gebildet. Oder diese hat von Anfang an die Möglichkeit, in einem Mitwirkungsprozess ihre Anliegen und Vorstellungen zu einen bestimmten (Um-)Bauprojekt oder einem Thema einzubringen. In vielen Baugenossenschaften gibt es aber auch ständige Gremien wie Siedlungs- oder Sozialkommissionen, in die sich Mieter/-innen wählen lassen können. Sie vertreten die Anliegen der Bewohnenden gegenüber der Genossenschaftsleitung. 

Einen speziellen Fall stellen sogenannt selbstverwalteten Genossenschaften dar. In ihnen haben die Mitglieder mehr Kompetenzen. So entscheiden Hausbewohner beispielweise darüber mit, wer bei Mieterwechseln einzieht oder wie umfassend Hausrennovationen durchgeführt werden. Im Gegenzug müssen sie dafür aber auch mehr Verantwortung übernehmen z. B. bestimmte Aufgaben in der Hausverwaltung oder der Gartenpflege.

Wer sich noch stärker einbringen möchte, kann sich in den Vorstand wählen lassen, das oberste Leitungsgremium einer Genossenschaft. Er ist verantwortlich für die Führung der Genossenschaft, stellt die Weichen für ihre Weiterentwicklung und bereitet die jährliche Generalversammlung (GV) vor. Dort entscheiden dann die Genossenschafter/-innen gemeinsam über alle wichtigen Geschäfte – ob etwa Häuser saniert, Neubauten geplant, neue Gremien eingeführt oder die «Spielregeln» ihrer Genossenschaft angepasst werden sollen. Denn als Miteigentümer bestimmen die Genossenschafter selber über ihr Geschick. Das bedeutet auch, dass sie neue Mitglieder in den Vorstand wählen können, wenn sie sich von ihm schlecht vertreten fühlen. 
⇨  Siehe auch Modul 1 «Was ist eine Genossenschaft».  
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