Auftrag 2
Wer darf in Wohnbaugenossenschaften wohnen?

Lesen Sie untenstehenden Informationsblock und beantworten Sie die folgenden Fragen:
- Weshalb sind Wohnbaugenossenschaften für Wohnungssuchende attraktiv?
- Muss man bestimmte Bedingungen erfüllen, um bei einer Wohnbaugenossenschaft eine Wohnung zu mieten?
- Wie wird man Mitglied bei einer Wohnbaugenossenschaft?
Wohnbaugenossenschaften: für Wohnungssuchende attraktiv
Preisgünstige Wohnungen findet man unter anderem bei Wohnbaugenossenschaften. Hier sind die Wohnungen im Durchschnitt 15 bis 30 Prozent günstiger als bei anderen Wohnungsanbietern.
⇨ Siehe auch Modul 2: Was Wohnen kostet
Die Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften stehen grundsätzlich allen Wohnungssuchenden offen. Wer eine Wohnung bei einer Wohnbaugenossenschaft mieten will, muss in der Regel Mitglied der Genossenschaft werden und Anteilkapital einzahlen.
⇨ Siehe Modul 1: Was ist eine Genossenschaft
Für die Mitgliedschaft in einer Wohnbaugenossenschaft müssen keine bestimmten Bedingungen erfüllt werden. Ausnahmen sind Genossenschaften mit einem speziellen Konzept, die sich an eine bestimmte Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern wenden: Zum Beispiel Wohnbaugenossenschaften für das Wohnen im Alter, Wohnbaugenossenschaften speziell für junge Leute oder nur für Frauen. Manche Genossenschaften wurden ursprünglich für bestimmte Berufsgruppen gegründet, zum Beispiel Eisenbahner-Baugenossenschaften oder Baugenossenschaften für das Bundespersonal. Heute muss man nicht mehr bei der Bahn oder beim Bund arbeiten, um dort eine Wohnung zu bekommen, aber allenfalls werden diese Berufsgruppen bevorzugt.
Text drucken⇨ Siehe auch Modul 2: Was Wohnen kostet
Die Wohnungen von Wohnbaugenossenschaften stehen grundsätzlich allen Wohnungssuchenden offen. Wer eine Wohnung bei einer Wohnbaugenossenschaft mieten will, muss in der Regel Mitglied der Genossenschaft werden und Anteilkapital einzahlen.
⇨ Siehe Modul 1: Was ist eine Genossenschaft
Für die Mitgliedschaft in einer Wohnbaugenossenschaft müssen keine bestimmten Bedingungen erfüllt werden. Ausnahmen sind Genossenschaften mit einem speziellen Konzept, die sich an eine bestimmte Gruppe von Bewohnerinnen und Bewohnern wenden: Zum Beispiel Wohnbaugenossenschaften für das Wohnen im Alter, Wohnbaugenossenschaften speziell für junge Leute oder nur für Frauen. Manche Genossenschaften wurden ursprünglich für bestimmte Berufsgruppen gegründet, zum Beispiel Eisenbahner-Baugenossenschaften oder Baugenossenschaften für das Bundespersonal. Heute muss man nicht mehr bei der Bahn oder beim Bund arbeiten, um dort eine Wohnung zu bekommen, aber allenfalls werden diese Berufsgruppen bevorzugt.