Der Platz wird knapp

- Lesen Sie den Informationsblock durch und schauen Sie sich den Kurzfilm an.
- Verfassen Sie zu einer der untenstehenden Fragestellungen einen kurzen Kommentar.
- Diskutieren Sie in Gruppen oder in der Klasse über Ihr Thema beziehungsweise über Ihre Kommentare.
Fragestellungen:
- Was könnte man dagegen tun, dass Bauland immer knapper und Wohnen immer teurer wird?
- Wenn Sie Land besässen und dieses im Baurecht einer Genossenschaft abgeben würden: Welche Bedingungen müsste die Genossenschaft bei ihrem Bauprojekt dafür erfüllen?
Bauland: ein rares und teures Gut
Jedes Jahr werden in der Schweiz über 50 000 neue Wohnungen gebaut – dennoch wird das Wohnen immer teurer. Wie kann das sein?
Es wird zwar immer mehr gebaut, aber der Boden wächst nicht mit. Bauland ist begrenzt und wird immer knapper – und entsprechend teurer. Für Baugenossenschaften ist dies besonders ein Problem. Ihr Ziel ist es, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen. Wenn sie für den Bau einer Wohnsiedlung sehr teures Land kaufen müssen, werden die Wohnungen dieser Siedlung entsprechend teuer, da der Landpreis in die Berechnung der Kostenmiete einfliesst
Um preisgünstige Wohnungen erstellen zu können, sind Baugenossenschaften deshalb auf bezahlbares Bauland angewiesen. Manche Gemeinden geben daher Genossenschaften Land im Baurecht ab.
Das heisst, die Gemeinde «vermietet» Land, das ihr gehört, an die Genossenschaft und erlaubt ihr, darauf ihr Bauprojekt zu erstellen. Die Genossenschaft bezahlt dafür einen sogenannten Baurechtszins. Meistens bieten Gemeinden Genossenschaften das Baurecht zu einem vorteilhaften Zins an, verlangen aber dafür, dass die Genossenschaft bestimmte Bedingungen einhält: Zum Beispiel muss die Genossenschaft dafür sorgen, dass die Wohnungen preisgünstig sind und gut belegt sind, dass also eine bestimmte Mindestanzahl Personen darin wohnt. Manche Baurechtsverträge verlangen auch, dass die Genossenschaft eine bestimmte Art von Wohnungen oder Einrichtungen, die in der Gemeinde fehlen, erstellen, zum Beispiel Familienwohnungen, Alterswohnungen, Kindergärten oder Kinderkrippen. Auf diese Weise profitieren sowohl die Gemeinde als auch die Genossenschaft vom Baurecht – und die Bevölkerung auch, schliesslich entstehen so bezahlbare Wohnungen.
Siehe auch Modul 5: «Anders Wohnen»/Wohnflächenverbrauch
Text druckenEs wird zwar immer mehr gebaut, aber der Boden wächst nicht mit. Bauland ist begrenzt und wird immer knapper – und entsprechend teurer. Für Baugenossenschaften ist dies besonders ein Problem. Ihr Ziel ist es, preisgünstigen Wohnraum zu erstellen. Wenn sie für den Bau einer Wohnsiedlung sehr teures Land kaufen müssen, werden die Wohnungen dieser Siedlung entsprechend teuer, da der Landpreis in die Berechnung der Kostenmiete einfliesst
Um preisgünstige Wohnungen erstellen zu können, sind Baugenossenschaften deshalb auf bezahlbares Bauland angewiesen. Manche Gemeinden geben daher Genossenschaften Land im Baurecht ab.
Das heisst, die Gemeinde «vermietet» Land, das ihr gehört, an die Genossenschaft und erlaubt ihr, darauf ihr Bauprojekt zu erstellen. Die Genossenschaft bezahlt dafür einen sogenannten Baurechtszins. Meistens bieten Gemeinden Genossenschaften das Baurecht zu einem vorteilhaften Zins an, verlangen aber dafür, dass die Genossenschaft bestimmte Bedingungen einhält: Zum Beispiel muss die Genossenschaft dafür sorgen, dass die Wohnungen preisgünstig sind und gut belegt sind, dass also eine bestimmte Mindestanzahl Personen darin wohnt. Manche Baurechtsverträge verlangen auch, dass die Genossenschaft eine bestimmte Art von Wohnungen oder Einrichtungen, die in der Gemeinde fehlen, erstellen, zum Beispiel Familienwohnungen, Alterswohnungen, Kindergärten oder Kinderkrippen. Auf diese Weise profitieren sowohl die Gemeinde als auch die Genossenschaft vom Baurecht – und die Bevölkerung auch, schliesslich entstehen so bezahlbare Wohnungen.
Siehe auch Modul 5: «Anders Wohnen»/Wohnflächenverbrauch
Video: Die neuen ABL-Häuser in Hergiswil
An bester Lage mit traumhafter Aussicht konnte die Allgemeine Baugenossenschaft Luzern (ABL) in Hergiswil bezahlbare Wohnungen erstellen - dank Bauland, das die Gemeinde Hergiswil der Genossenschaft im Baurecht abgab.
Zum Video (Film Nr. 18)
Text druckenZum Video (Film Nr. 18)