Wie sich Wohnbaugenossenschaften finanzieren

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Fragestellung:
Finden Sie es fair, dass das Wohnen beziehungsweise die Mietpreise dem freien Markt ausgesetzt sind (Angebot – Nachfrage - Preis)?
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Wie finanzieren sich Wohnbaugenossenschaften?
Im Gegensatz zu Mietern einer Mietwohnung sind die Mitglieder einer Genossenschaft Mitbesitzer der Genossenschaft und können mitbestimmen. Das bedeutet, dass sie sich auch finanziell an der Wohnbaugenossenschaft beteiligen. Um Genossenschaftsmitglied zu werden, müssen sie ein Anteilscheinkapital einzahlen. Dieses beträgt je nach Genossenschaft und Wohnungsgrösse in der Regel einige Tausend Franken. Beim Wegzug und Austritt aus der Genossenschaft erhalten die Genossenschaftsmitglieder dieses Geld zurück. Manche Genossenschaften zahlen ihren Mitgliedern ausserdem jedes Jahr einen Zins für ihr Anteilscheinkapital.
In einigen Wohnbaugenossenschaften können auch Personen, die nicht in der Genossenschaft wohnen, diese aber finanziell unterstützen möchten, Mitglied werden und Anteilscheinkapital einzahlen. In diesem Fall spricht man von «externen Mitgliedern».
Manche Genossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern, die ihr Geld sinnvoll anlegen möchten, zusätzliche Gelder in eine sogenannte Darlehenskasse der Genossenschaft einzuzahlen.
Das Anteilscheinkapital und allfällige Darlehen der Mitglieder bilden das Kapital, das die Genossenschaft besitzt. Man spricht auch vom Eigenkapital oder von Eigenmitteln. Wie man im Beispiel des «Zwänzgerlibeitrags» der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich sieht, kann so mit vielen kleineren Beiträgen eine stattliche Summe zusammenkommen.
Um ein grosses Bauprojekt zu finanzieren, benötigen Genossenschaften neben dem Eigenkapital in der Regel zusätzliche Gelder. Dafür können sie wie andere Bauträger auch bei einer Bank (oder einem anderen Geldgeber) eine Hypothek oder ein Darlehen aufnehmen Mindestens zehn bis zwanzig Prozent der so genannten Anlagekosten sollte die Genossenschaft aber an Eigenkapital haben..
Für Baugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger gibt es ausserdem spezielle Finanzierungshilfen. Zum Beispiel zinsgünstige rückzahlbare Darlehen, die bei der Restfinanzierung helfen, falls die Eigenmittel und die Hypothek nicht ausreichen. . Oder Bürgschaften, die der Bund übernimmt, so dass Wohnbaugenossenschaften günstigere Zinsen für ihre Finanzierung erhalten.
Diese Möglichkeiten helfen den Baugenossenschaften, ihre Bauten günstig zu finanzieren und so preisgünstige Wohnungen anzubieten. Genossenschaftswohnungen sind aber nicht staatlich verbilligt. Manche Kantone und Gemeinden verbilligen einzelne Wohnungen ganz gezielt für Haushalte mit sehr tiefem Einkommen oder bezahlen ärmeren Mietern Zuschüsse an die Miete. Nur ein sehr kleiner Teil der Genossenschaftswohnungen sind auf diese Weise noch zusätzlich vergünstigt. Das sind aber Verbilligungen, die nicht den Genossenschaften, sondern direkt Mietern zu Gute kommen, die nachweisen müssen, dass sie nur sehr wenig verdienen und kein Vermögen besitzen.
Genossenschaftswohnungen sind nicht preisgünstiger, weil sie subventioniert sind. Sondern weil die Genossenschaften dafür nur eine Kostenmiete verlangen und keinen Gewinn erwirtschaften wollen – und weil sich die Mitglieder am Kapital beteiligen.
Text druckenIn einigen Wohnbaugenossenschaften können auch Personen, die nicht in der Genossenschaft wohnen, diese aber finanziell unterstützen möchten, Mitglied werden und Anteilscheinkapital einzahlen. In diesem Fall spricht man von «externen Mitgliedern».
Manche Genossenschaften ermöglichen ihren Mitgliedern, die ihr Geld sinnvoll anlegen möchten, zusätzliche Gelder in eine sogenannte Darlehenskasse der Genossenschaft einzuzahlen.
Das Anteilscheinkapital und allfällige Darlehen der Mitglieder bilden das Kapital, das die Genossenschaft besitzt. Man spricht auch vom Eigenkapital oder von Eigenmitteln. Wie man im Beispiel des «Zwänzgerlibeitrags» der Allgemeinen Baugenossenschaft Zürich sieht, kann so mit vielen kleineren Beiträgen eine stattliche Summe zusammenkommen.
Um ein grosses Bauprojekt zu finanzieren, benötigen Genossenschaften neben dem Eigenkapital in der Regel zusätzliche Gelder. Dafür können sie wie andere Bauträger auch bei einer Bank (oder einem anderen Geldgeber) eine Hypothek oder ein Darlehen aufnehmen Mindestens zehn bis zwanzig Prozent der so genannten Anlagekosten sollte die Genossenschaft aber an Eigenkapital haben..
Für Baugenossenschaften und andere gemeinnützige Bauträger gibt es ausserdem spezielle Finanzierungshilfen. Zum Beispiel zinsgünstige rückzahlbare Darlehen, die bei der Restfinanzierung helfen, falls die Eigenmittel und die Hypothek nicht ausreichen. . Oder Bürgschaften, die der Bund übernimmt, so dass Wohnbaugenossenschaften günstigere Zinsen für ihre Finanzierung erhalten.
Diese Möglichkeiten helfen den Baugenossenschaften, ihre Bauten günstig zu finanzieren und so preisgünstige Wohnungen anzubieten. Genossenschaftswohnungen sind aber nicht staatlich verbilligt. Manche Kantone und Gemeinden verbilligen einzelne Wohnungen ganz gezielt für Haushalte mit sehr tiefem Einkommen oder bezahlen ärmeren Mietern Zuschüsse an die Miete. Nur ein sehr kleiner Teil der Genossenschaftswohnungen sind auf diese Weise noch zusätzlich vergünstigt. Das sind aber Verbilligungen, die nicht den Genossenschaften, sondern direkt Mietern zu Gute kommen, die nachweisen müssen, dass sie nur sehr wenig verdienen und kein Vermögen besitzen.
Genossenschaftswohnungen sind nicht preisgünstiger, weil sie subventioniert sind. Sondern weil die Genossenschaften dafür nur eine Kostenmiete verlangen und keinen Gewinn erwirtschaften wollen – und weil sich die Mitglieder am Kapital beteiligen.