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Auftrag 2 
Genossenschaftlich Wohnen:  zwischen Miete und Wohneigentum

Lesen Sie den Informationsblock zum Thema «Was ist eine Genossenschaft?» durch und beantworten Sie die folgenden Fragen: 
  • Worin unterscheiden sich Wohnbaugenossenschaften von «normalen» Mietverhältnissen und Wohneigentum? Nennen Sie zwei Beispiele. 
  • Weshalb bezeichnet man das genossenschaftliche Wohnen auch als «dritten Weg»?
  • Weshalb profitiert man in einer Wohnbaugenossenschaft von durchschnittlich tieferen Mietzinsen? 
  • Nennen Sie drei Mitbestimmungsrechte, die Genossenschafterinnen und Genossenschafter haben.
  • In welchen Bereichen kann sich ein Mitglied einer Baugenossenschaft für ein aktives Gemeinschaftsleben engagieren?
  • Weshalb braucht es für die Mitgliedschaft einer Genossenschaft kein grosses Kapital?

Erstellen Sie ein Schaubild (zum Beispiel mit Stichwörtern, Skizzen und Pfeilen), das zeigt, welches die Besonderheiten und Vorteile der Mitgliedschaft in einer Wohnbaugenossenschaft sind.
Was ist eine Wohnbaugenossenschaft? 
«Zusammen sind wir stärker!» Auf dieser einfachen Idee beruhen Genossenschaften: Man tut sich zusammen, um ein Ziel gemeinsam zu erreichen. Genossenschaften sind also Zusammenschlüsse von Personen, die gleiche oder ähnliche Ziele (zum Beispiel wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Interessen) verfolgen.  Die Mitglieder der Genossenschaft sind Mitbesitzer und können mitbestimmen. Das Ziel von Wohnbaugenossenschaften (manchmals spricht man auch einfach von Baugenossenschaften, Wohngenossenschaften oder Siedlungsgenossenschaften) ist es, guten und preisgünstigen Wohnraum für alle Bevölkerungskreise zu erstellen. In den meisten Wohnbaugenossenschaften sind die Bewohnerinnen und Bewohner Mitglieder. Sie bezahlen nicht wie in einer normalen Mietwohnung ein Mietzinsdepot, sondern einen so genannten Anteilschein. Damit sind sie Miteigentümer und tragen mit an der Verantwortung für die ganze Genossenschaft und ihre Liegenschaften. Man bezeichnet das genossenschaftliche Wohnen deshalb auch als «dritten Weg» zwischen Miete und Wohneigentum (siehe Obligationenrecht Art. 828-926).

Das Wohnen in einer Wohnbaugenossenschaft bieten den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern einige Vorteile: 
  • Sie profitieren von durchschnittlich tieferen Mietzinsen als im übrigen Wohnungsmarkt. Denn Genossenschaften wollen mit ihren Liegenschaften keinen Profit erwirtschaften. Sie verrechnen nur eine so genannte Kostenmiete, das heisst, lediglich so viel, wie sie die Wohnung (inklusive Land, Baukosten, Unterhalt und Verwaltung) effektiv kostet. Weil sie keine gewinnorientierten Interessen verfolgen, sondern der Gemeinschaft dienen, zählt man Wohnbaugenossenschaften auch zu den «gemeinnützigen» Bauträgern.
    ⇨  Siehe auch Modul 2 «Was Wohnen kostet».
  • Die Liegenschaften der Genossenschaften dürfen nicht weiterverkauft werden. Sie sind der Spekulation entzogen und bleiben langfristig günstig. 
  • Die Bewohner geniessen eine hohe Wohnsicherheit. Mitglieder der Genossenschaft haben ein Wohnrecht und man kann ihnen die Wohnung nicht einfach kündigen. 
  • Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter können mitbestimmen und mitgestalten. In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme («One man, one vote») – nicht wie in einer Aktiengesellschaft, in der diejenigen, die mehr einbezahlt haben, auch mehr zu sagen haben. Jedes Genossenschaftsmitglied wird an die Generalversammlung eingeladen und kann über wichtige Geschäfte (z. B. Bauvorhaben) abstimmen sowie die Mitglieder des Vorstandes (die Leitung der Genossenschaft) wählen. 
  • Wer etwas verändern oder ein Projekt lancieren möchte, kann einen Antrag an die Generalversammlung stellen. Noch aktiver mitgestalten kann sein Wohnumfeld, wer im Vorstand oder in einer Arbeitsgruppe mitwirkt.
  • Viele Baugenossenschaften sorgen für ein aktives Gemeinschaftsleben in ihren Siedlungen, mit Anlässen, Freizeitangeboten und sozialen Dienstleistungen.
    ⇨  Siehe auch Modul 4 «Leben in einer Genossenschaft».  
  • Anders als für Wohneigentum braucht es für die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft kein grosses eigenes Kapital. Die Genossenschafter tragen nicht das Risiko eines Immobilienkaufs. Sie können ihren Mietvertrag jederzeit kündigen oder - zum Beispiel wenn ihre Familie grösser oder kleiner geworden ist - in eine andere Wohnung der Genossenschaft wechseln.
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Tipp: Beispiele von Schaubildern
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